„Der Kanton soll als freiheitlicher, moderner Staat ausgestaltet sein – basierend auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, individueller Freiheit und Eigenverantwortung. Ziel ist ein Gemeinwesen, in dem sich Menschen frei entfalten und eigenständig Wohlstand schaffen können.“

Schlanker, effektiver Staat als Leitbild

Der Kanton St.Gallen blickt seit seiner Gründung im Jahr 1803 auf eine reiche Geschichte zurück, geprägt von Eigenständigkeit und Innovationskraft. In dieser Tradition setzen wir uns für ein  modernes und freiheitliches Staatswesen ein, das auf den Prinzipien der Demokratie, der  Rechtsstaatlichkeit, der individuellen Freiheit und Eigenverantwortung basiert. Wir streben einen  Kanton an, in welchem sich alle Menschen frei entfalten können und nach ihrem eigenen Glück  und Wohlstand streben können. 

Mehr Selbstverantwortung, weniger Staat 

Mehr Selbstverantwortung für die einzelne Bürgerin und den einzelnen Bürger! Der Staat soll sich  auf seine Kernaufgaben beschränken und lediglich dort eingreifen, wo die Freiheit des Menschen  speziell zu schützen ist. Diese auf Vertrauen basierende Haltung ist ein Grundprinzip des libera len Staatswesens hin zum Nachtwächterstaat, welches es zu behüten gilt. 

Liberté et laïcité 

Die Verfassung des Kantons St.Gallen beginnt mit den Worten: «Im Bewusstsein unserer Verant wortung vor Gott für die menschliche Gemeinschaft und die gesamte Schöpfung wollen wir  St.Gallerinnen und St.Galler». In einem freiheitlichen und modernen Staat beziehen wir unsere  Staatsgewalt nicht von religiösen Institutionen. Wir fordern, dass der Kanton St.Gallen sich einer  Trennung von Staat und Kirche, nach dem Vorbild des Kantons Neuenburg, unterzieht. Daraus  folgend sehen wir Beiträge, wie zur Finanzierung des Kasernenausbaus der Schweizergarde im  Vatikan, äusserst problematisch. Es soll eine saubere Trennung von Staat und Kirche geschaffen  werden. Daher soll sich der Kanton mit einer Anpassung der Kantonsverfassung zur Laizität ver schreiben. Denn es ist uns wichtig festzuhalten, dass die Religionsfreiheit nur dann richtig ge lebt werden kann, sofern die Religion Privatsache bleibt.  

Die beste Freundin der Finanzchefin – Die Ausgabenbremse 

Der Kanton St.Gallen besitzt schweizweit die restriktivste kantonale Schuldenbremse, das ist  gut so und darauf dürfen wir auch stolz sein. Jedoch wird fast jährlich bei der Budgeterstellung mit Entnahmen aus dem Eigenkapital «getrickst», um das Budget konform mit der Schulden bremse zu erstellen. Dies soll so nicht weiter erlaubt sein dürfen, daher fordern wir die Einfüh rung einer Ausgabenbremse ein, dass jedes Budget grundsätzlich keine höheren Ausgaben als  vorhergesagte Einnahmen beinhalten darf. 

Tiefe Steuern für mehr Wohlstand, für Alle 

Tiefe Steuern erreichen durch den internationalen und interkantonalen Steuerwettbewerb, eine  transparente Besteuerung sowie Staatsquoten neutralen Lenkungsabgaben. Nur mit tiefen Steu ern können wir hochqualifizierte Arbeitnehmer und innovative Firmen in der Schweiz halten und dazugewinnen. Kantonale Steuererhöhungen sollen dem Volk unterbreitet werden. Damit soll  sichergestellt werden, dass vermehrt ausgabenseitige Massnahmen geprüft werden. Langfristig  soll eine Flat-Tax angestrebt werden, dies entlastet die Bürgerinnen und Bürger, sowie auch die  Steuerämter, da durch eine Flat-Tax die Steuererklärungen schlagartig wegfallen, da keine un übersichtlichen Abzüge und Zuschläge mehr stattfinden würden. 

Zukunftsfitte Gemeinden schaffen 

Der Kanton St.Gallen soll die Schaffung von Einheitsgemeinden und Gemeindefusionen aktiv  fördern. Durch die Zusammenlegung von Gemeinden können Verwaltungskosten gesenkt, die  Effizienz gesteigert und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen verbessert werden. Einheitsgemeinden ermöglichen eine stärkere Bündelung von Ressourcen und eine bessere Koordi nation der kommunalen Aufgaben. Dies führt zu einer nachhaltigeren und zukunftsfähigeren Ent wicklung der Regionen. Die Jungfreisinnigen des Kantons St.Gallen setzen sich daher für eine  verstärkte Unterstützung und Förderung von Gemeindefusionen ein, um den Kanton fit für die  Herausforderungen der Zukunft zu machen. 

Föderalismus bewahren und lokale Lösungen fördern 

Der Föderalismus ist ein zentraler Faktor im Erfolgsmodell Schweiz! Nur so können Gesetze und  Regelungen auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Zudem fördert der Föderalismus  den gesunden Konkurrenzkampf zwischen Kantonen und Gemeinden, was wiederum zu mehr  Effizienz bei den öffentlichen Verwaltungen führt. Letztendlich profitieren die Bürgerinnen und  Bürger von dieser erhöhten Effizienz beispielsweise durch tiefere Steuern und somit mehr Wohl stand. Der Kanton St.Gallen soll die Gemeindeautonomie stärken, indem er Einschränkungen des  Steuerwettbewerbs oder einen horizontalen Finanzausgleich vermeidet. Steuerlich attraktive  Gemeinden nützen dem gesamten Kanton und fördern eine gesunde wirtschaftliche Entwick lung. Eine klare Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sorgt für Transparenz und Ef fizienz, dies soll auf dem Grundprinzip „wer zahlt, befiehlt“ umgesetzt werden. Die Gemeinden  sollen in ihrer Autonomie weiter gestärkt werden, wobei die Übertragung von Aufgaben auf den  Kanton auf das zwingende Notwendige beschränkt bleibt. Dies gewährleistet, dass die Gemein den ihre lokalen Angelegenheiten selbstbestimmt und effizient regeln können, was zu einer stär keren und dynamischeren regionalen Entwicklung beiträgt. 

Effiziente und einheitliche Einbürgerungen 

Aktuell werden Einbürgerungen in den politischen Gemeinden durchgeführt, dies ist ineffizient  und steigert das Risiko für unberechtigte Ablehnungen. Wir fordern daher, dass Einbürgerungen  von einer einzigen kantonalen Stelle in Zusammenarbeit mit den Gemeinden bearbeitet werden.  Weiter soll die kantonale Pflichtwohnsitzdauer abgeschafft werden, denn ein Umzug über Kan tonsgrenzen soll kein Hindernis für eine Einbürgerung sein. Für uns ist und bleibt die Einbürge rung der Abschluss einer gelungenen Integration, daher müssen gute Deutschkenntnisse und ein Bekenntnis zur Demokratie und Rechtstaat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des  Kantons St.Gallen unverhandelbar sein. 

Kommunales Ausländerstimmrecht: Mitbestimmung vor Ort 

Im Kanton St.Gallen dürfen nur Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft wählen und abstim men, dies finden wir Jungfreisinnige auch grundsätzlich richtig. Im Sinne der Gemeindeautono mie, möchten wir den St.Galler Gemeinden die Möglichkeit geben, das aktive und passive  Stimmrecht mittels einer kommunalen Abstimmung auf ihrer Ebene auch an Personen ohne  Schweizer Staatsbürgerschaft weiterzugeben. Damit eine gewisse lokale Verankerung gewahrt  bleiben kann, soll eine Mindestwohnsitzdauer in der jeweiligen Gemeinde festgelegt werden.  

Digitales Amt 

Der Kanton St.Gallen ist bereits ein Vorreiter mit dem E-Voting im Bereich der digitalen Volks rechte. Der nächste Schritt soll die komplette Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hin  zum «Digitalen Amt» am Handy sein. Wohnsitzänderung, Signatur, Urkundenbestellung, Kindes registrierung, Abfrage des Steuerausweises, Waffenscheinbeantragung und vieles mehr soll in  einer App mit einer elektronischen Signatur möglich sein. Soll das Schweizer Stimmvolk erneut  die Einführung einer nationalen E-ID ablehnen, muss der Kanton St.Gallen, gegebenenfalls in  Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, an einer eigenen, kantonalen Lösung arbeiten. 

Digitalisierung der Demokratie 

Auch im Bereich der demokratischen Rechte und Pflichten müssen Anpassungen gemacht wer den. Da E-Voting für Auslandschweizer bereits verfügbar ist, wäre es mit wenig Aufwand möglich  das System für alle auszuweiten. Es ist essentiell, dass vertrauensfördernde Massnahmen wie  den Einsatz einer sicheren elektronischen Identität unterstützt werden. Weiter sollen die Pilot versuche mit E-Collecting im Kanton St.Gallen schnellst- und sicherstmöglich aufgenommen  werden. Nach einer abgeschlossenen Testphase lehnen wir jedoch Quoren für «offline» Unter schriften ab. Eine Digitale Unterschrift muss den gleichen Wert haben, wie eine Unterschrift,  welche auf der Strasse gesammelt wurde.  

Schluss mit dem Papierkrieg! 

Denn sie lähmt die Unternehmen und den Staat. Unzählige unnötige Gesetze und Verordnungen  sollen nicht Innovation, Kreativität, Eigeninitiative und schliesslich das Wachstum des Kantons  blockieren! Haufenweise unnötiger Papierkram, Aktenberge, komplizierte Verfahren – wer kennt  das nicht? Eigeninitiative soll gefördert, statt durch sinnlose Bürokratie gebremst werden. Der  Grundsatz ist einfach: Mehr Freiheit, weniger Staat! Wir fordern deshalb eine Reduktion der Bü rokratie bestehend aus mehreren Ebenen. Wir wollen die Wirtschaft, sowie die Bürgerinnen und  Bürger von mindestens 50 Prozent der Bürokratielasten befreien.  

Zunächst sollen, Für jede neue Belastung durch Regulierung müssen im Gegenzug gemäss der  „One in, two out“-Regel konsequent in doppeltem Umfang bestehende Belastungen abgeschafft  werden. Es fehlt uns weiter an einer Kontrolle der Bürokratiekosten, die im Zuge der komplexen  Gesetzgebungsverfahren oft immer weiter anwachsen. Weiter fordern wir, dass der den Betroffe nen entstehende Erfüllungsaufwand jeweils in Franken berechnet und transparent gemacht  wird. Wir fordern zudem, Gesetze und Verordnungen wo möglich mit einem konkreten Ablaufda tum, einer sogenannten «Sunset-Klausel», zu beschliessen. Schlussendlich wollen wir, dass bei  der Beantragung von Verwaltungsleistungen Daten und Nachweise nach dem «Once-Only-Prin zip» nur einmal eingereicht werden müssen. Bei allen weiteren Anträgen nutzen die Behörden  die bereits vorhanden Daten und Nachweise. 

Keine Luxusbauten für öffentliche Gebäude 

Der Kanton St.Gallen soll bei Bauprojekten darauf achten, dass mit den finanziellen Mitteln  haushälterisch umgegangen wird und keine Luxuslösungen angestrebt werden. Es ist wichtig,  dass keine Regierungsräte den Glauben haben sich Denkmäler schaffen zu müssen. Daher ist  unter anderem das Projekt der Zentrumsbibliothek abzulehnen. Stattdessen sollten Bauprojekte  auf ihre Notwendigkeit und Effizienz geprüft werden, um sicherzustellen, dass die öffentlichen  Gelder sinnvoll und nachhaltig eingesetzt werden. Dies fördert eine verantwortungsvolle und  transparente Verwaltung der Ressourcen des Kantons und stellt sicher, dass die Bedürfnisse der  Bevölkerung im Vordergrund stehen. Durch eine strikte Kostenkontrolle und die Vermeidung von  überdimensionierten Projekten kann der Kanton St.Gallen eine solide finanzielle Basis bewahren  und gleichzeitig notwendige Infrastrukturprojekte realisieren, die dem Gemeinwohl dienen. 

Reform des Kantonsrates – Fair und effizient 

Das aktuelle Sitzzuteilungsverfahren, welches im Kanton St.Gallen für die Kantonsratswahlen  zur Anwendung kommt, bevorzugt überproportional grosse Parteien und Stimmberechtigte von  grossen Wahlkreisen. Wir setzen uns daher dafür ein, das Sitzzuteilungsverfahren auf das unter  anderem im Kanton Zürich verwendete Verfahren nach dem doppelten Pukelsheim anzupassen und die Sitzverteilung auf die Kantonsratswahlkreise nach der Staatsbürgerinnenzahl der jeweiligen Wahlkreise zu ändern.  

Um den Kantonsrat selbst handlungsfähiger zu machen, fordern wir die Absenkung der Anzahl  für eine Fraktion benötigten Sitze im Kantonsrat von 7 auf 5. Die bisherige Mindestzahl an benö tigten Kantonsräten ist ein Überbleibsel aus der Zeit mit 180 Kantonsräten. Noch weniger ver ständlich ist die bestehende Mindestfraktionsgrösse von 7 Kantonsräten, wenn berücksichtigt  wird, dass im 200 Mitglieder grossen Nationalrat ebenfalls nur 5 Mandate benötigt werden. Wei ter sollen aus dem Nationalrat die ständigen Kommissionen übernommen werden, denn das  heutige System mit jeweils einzelnen vorberatenden Kommissionen erscheint ineffizient und mit  ständigen Kommissionen kann Fachwissen spezifischer eingebracht werden.