• Schuldenbremse auf Sozialversicherungen ausdehnen!
  • Rentenalter der AHV an die steigende Lebenserwartung anpassen!
  • Mindestumwandlungssatz der Pensionskassen entpolitisieren!
  • Invalidenversicherung für wirklich Bedürftige!
  • Gesundheitswesen sanieren!
  • Die Gesundheitsinfrastruktur auf ein gesundes Mass schrumpfen!
  • Sozialpolitik nicht auf Sozialwerke begrenzen!
  • Sozialhilfe mit dem Ziel der Arbeitsintegration!

Die Sozialwerke stellen im Schweizer Haushalt den grössten Ausgabenposten dar. Daran sieht man, dass die Sozialwerke von entscheidender Bedeutung in der Schweizer Gesellschaft sind. Doch dauernder Ausbau und die demografische Entwicklung haben dazu geführt, dass der Sozialstaat zunehmend nicht nachhaltig finanziert wird. Ohne schnelle und einschneidende Reformen sind weder die finanzielle Nachhaltigkeit, noch die Abbremsung des dauernden Kostenwachstums möglich. Die Jungfreisinnigen St. Gallen fordern daher, vor allem aus Gründen der Generationengerechtigkeit, dass Sozialwerksreformen oberste Priorität eingeräumt wird.

Schuldenbremse auf Sozialversicherungen ausdehnen

Die Schuldenbremse ist eine Schweizer Erfindung, die sich bewährt hat. Seit der Einführung der Schuldenbremse Anfang der 90er-Jahre konnte die Neuverschuldung des allgemeinen Bundeshaushalts massiv reduziert werden. Leider sind aber die Ausgaben der Sozialwerke von dieser Schuldenbremse ausgeklammert. Mit einer Ausdehnung der Schuldenbremse auf die Sozialwerke könnten die Politiker dazu verpflichtet werden, wirksame Reformen durchzusetzen.

Rentenalter der AHV an die steigende Lebenserwartung anpassen

Aufgrund der sich ändernden Demographie wird sich das Verhältnis Einzahler zu Bezüger in der AHV bis 2050 von ehemals 4:1 zu 2:1 ändern. Damit die Generationengerechtigkeit erhalten bleibt, fordern die Jungfreisinnigen, das 4:1-Verhältnis festzusetzen. Um diese Vorgabe einzuhalten, wird das Parlament das Rentenalter an die gestiegene Lebenserwartung anpassen müssen. Berücksichtigt werden soll überdies ein gegen oben flexibles Rentenalter. Schliesslich fordern die Jungfreisinnigen gleiches Rentenalter für Männer und Frauen.

Mindestumwandlungssatz der Pensionskassen entpolitisieren

Denn der Mindestumwandlungssatz ist eine Zahl, die aus rein versicherungsmathematischen Gründen an die gestiegene Lebenserwartung angepasst werden muss.

Invalidenversicherung für wirklich Bedürftige

Eine tiefgreifende Sanierung ist notwendig, um die provisorische IV-Zusatzfinanzierung wieder rückgängig zu machen. Das bedingt laufende Kontrollen sowie scharfe Prüfungen aller Gesuche

Gesundheitswesen sanieren

Indem der Leistungskatalog beschränkt wird und die Leistungsbeziehenden direkt an den Kosten beteiligt werden. Die Krankenkassen sollen durch eine Erhöhung der ordentlichen Franchise und des Selbstbehalts entlastet werden. Diese Massnahme führt zu einem erhöhten Kostenbewusstsein bei den Versicherten und in der Folge zu einer Stagnation des unkontrollierten Prämienanstiegs und zu tieferen Gesundheitskosten. Zudem ist der Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen besser auszugestalten.

Die Gesundheitsinfrastruktur auf ein gesundes Mass schrumpfen

Der Kanton St.Gallen braucht nicht etliche Spitäler, die von den meisten Orten aus alle innerhalb von 40 Minuten erreichbar sind. Um die Notfallversorgung sicherzustellen sind entsprechende Notfalldienste, welche nicht primär auf den Spitälern basieren, einzurichten. Eine interkantonale Zusammenarbeit in der Spitalplanung ist zu prüfen.

Sozialpolitik ist nicht auf Sozialwerke begrenzt

Denn zentral für eine aufstiegsorientierte Gesellschaft ist ein liberaler Arbeitsmarkt. Mindestlöhne und ein hoher Kündigungsschutz stellen Zugangsbeschränkungen für Geringqualifizierte zum Arbeitsmarkt dar und sind darum in höchstem Masse unsozial. Die Jungfreisinnigen fordern daher, von solchen Massnahmen Abstand zu nehmen.

Sozialhilfe mit dem Ziel der Arbeitsintegration

Die Sozialhilfe soll weiterhin auf Gemeindeebene geregelt werden. Dies, weil die Umstände in der Stadt anders sind als auf dem Lande (Wohnungsmieten, Preis der Lebensmittel, Angebot an Arbeitgebern etc.). Die Jungfreisinnigen unterstützen allerdings die Anwendung der SKOS- und KOS-Richtlinien (Nationale- und ergänzende kantonale Richtlinien) sowie verfeinerte Gemeinderichtlinien. Richtlinien geben einen im Kanton St. Gallen unverbindlichen Rahmen zur Ausrichtung der Sozialhilfe in den Gemeinden. Dies ist liberal und schützt die betroffenen vor Willkür. Ebenfalls verhindern Richtlinien den Sozialhilfetourismus. Sozialhilfe ist ein in der Bundesverfassung verankertes Recht, jedoch muss es das Ziel sein, die Betroffenen so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür sind Arbeitsintegrationsmassnahmen nötig. Die Jungfreisinnigen unterstützen die Finanzierung von solchen Massnahmen mit dem Fernziel, die Ausgaben in der Sozialhilfe zu senken.