- Jede Bürgerin und jeder Bürger soll sich sicher fühlen!
- Innere Sicherheit ist grundsätzlich Sache des Staates!
- Bekämpfen von Gewalt und Randalen im öffentlichen Raum!
- Straffällige Ausländer sind auszuschaffen!
- Ausreichend Polizeipräsenz im öffentlichen Raum!
- Terrorismus und Radikalisierung aufhalten!
Die Freiheit des einzelnen hört dort auf, wo er die Freiheit eines anderen einschränkt. Individuen, die sich nicht an die staatlichen Normen halten, müssen entsprechend sanktioniert werden. Dabei gilt es die bestehenden Gesetze und Verordnungen mit aller Härte durchzusetzen und die Polizeikräfte mit genügend finanziellen und personellen Mitteln auszustatten.
Jede Bürgerin und jeder Bürger soll sich sicher fühlen
Sicherheit ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Dabei sollen vor allem Zivilcourage und Eigenverantwortung und weniger die totale Überwachung gefördert werden.
Innere Sicherheit ist grundsätzlich Sache des Staates
Sicher nicht die Angelegenheit privater Unternehmen; dies gilt auch für Gemeinden! Der Kanton stellt die Auftragserfüllung in den Kernbereichen vollumfänglich sicher. Private Sicherheitsunternehmen dürfen lediglich von Privaten eingesetzt und finanziert werden. Eine Ausnahme bilden verkehrs- und ordnungspolizeiliche Dienstleistungen.
Bekämpfen von Gewalt und Randalen im öffentlichen Raum
Randale, Ausschreitungen und Gewaltorgien sind Straftaten. Bei solchen Delikten gilt die Nulltoleranz und der Staat soll mit aller Härte gegen die Verantwortlichen vorgehen und den gesetzlichen Rahmen voll ausschöpfen. Dabei soll bei schweren Delikten auch eine Meldepflicht an Arbeitgeber und Bildungsinstitutionen ins Auge gefasst werden. Die Kosten von Polizeieinsätzen sollen dem Veranstalter vollumfänglich in Rechnung gestellt werden, sofern dieser nicht kooperiert und die Sicherheit der Beteiligten ohne diesen nicht gewährleistet werden kann. Über einen Entzug von zukünftigen Veranstaltungsbewilligungen kann im Wiederholungsfall entschieden werden.
Straffällige Ausländer sind auszuschaffen
Dabei werden die Grundsätze Verhältnismässigkeit und Völker- sowie Menschenrechtskonformität angewendet.
Ausreichend Polizeipräsenz im öffentlichen Raum
Denn die Bürgerinnen und Bürger sollen sich sicher fühlen. Es ist unerlässlich, dass die Polizei regelmässige Patrouillen an stark frequentierten oder für Gewalt- und Drogendelikte bekannten Orten durchführt. Es ist zu prüfen, ob durch Videoüberwachung die Polizeiarbeit zwecks Effizienzsteigerung unterstützt werden kann.
Terrorismus und Radikalisierung aufhalten
Indem die interkantonale Zusammenarbeit der Behörden gestärkt wird. Das bedeutet, dass die Polizeiarbeit bei Terrorgefahr nicht an der Kantonsgrenze endet. Weiter fordern wir mehr präventives Handeln, so sind beispielsweise die Hintergründe lehrenden Imame bereits mit der Einreise zu prüfen. Dafür sind die bestehenden Institutionen zu nutzen und keine neue Behörde zu schaffen. Die Jungfreisinnigen verurteilen den IS und andere Terrororganisationen, nicht jedoch Menschen anderer Ethnie oder anderen Glaubens per se.