Die Jungfreisinnigen St.Gallen (JFSG) sagen am 7. März Nein zum Verhüllungsverbot, denn ein Kleidungsverbot gehört nicht in die Verfassung eines liberalen Staates. Ein Ja empfehlen die JFSG zum E-ID-Gesetz, sowie zum Freihandelsabkommen mit Indonesien.

Am 7.März 2021 stimmt das Schweizer Stimmvolk über drei Vorlagen auf nationaler Ebene ab: Das Verhüllungsverbot, das Gesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID) sowie das Freihandelsabkommen mit Indonesien. Die Jungfreisinnigen Kanton St.Gallen (JFSG) fassten die Parolen zu diesen Vorlagen mittels Zirkularbeschluss unter den Parteimitgliedern.

Keine Kleiderverbote in der Verfassung

Dabei lehnen die JFSG das Verhüllungsverbot deutlich ab. Als liberale Partei ist klar: Der Staat hat keine Kleidervorschriften durchzusetzen. Solange die Freiheit oder Sicherheit anderer nicht beschnitten wird, steht es jeder Person frei, sich so zu kleiden, wie sie will. Weiterhin greift die Vorlage unnötigerweise in die Hoheit der Kantone ein: Wie es St.Gallen illustriert, kann ein Kanton bereits heute ein Verhüllungsverbot erlassen. Wobei das Beispiel St.Gallens ebenfalls zeigt, dass eine solche Regulierung lediglich Symbolpolitik ohne ersichtlichen Nutzen darstellt.

Wichtiger Digitalisierungsschritt

Ja sagen die JFSG hingegen zum E-ID-Gesetz. Mit der Schaffung einer staatlich anerkannten elektronischen Identität wird die Grundlage geschaffen, um sich im Internet ausweisen zu können. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung der Schweiz. Zudem bleibt die E-ID freiwillig – niemand wird gezwungen, sich eine solche zuzulegen.

Ja zum Freihandelsabkommen

Ebenfalls Ja sagen die JFSG zum Freihandelsabkommen mit Indonesien. Das Abkommen bietet wichtige Chancen für die Schweizer Exportwirtschaft in einem aufstrebenden Markt. Zudem werden mit dem Nachhaltigkeitskapitel im Abkommen den ökologischen Aspekten genügend Rechnung getragen.